Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a - Glasfaserkabel, das zwei Mitgliedstaaten verbindet und teilweise außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft liegt - Auf die Länge des in seinem Hoheitsgebiet verlegten Kabels beschränkte Steuerhoheit jedes Mitgliedstaats - Keine Besteuerung des in der ausschließlichen Wirtschaftszone, auf dem Festlandssockel und auf hoher See befindlichen Teils
EuGH, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen Rs C-111/05
DRsp Nr. 2008/3371
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a - Glasfaserkabel, das zwei Mitgliedstaaten verbindet und teilweise außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft liegt - Auf die Länge des in seinem Hoheitsgebiet verlegten Kabels beschränkte Steuerhoheit jedes Mitgliedstaats - Keine Besteuerung des in der ausschließlichen Wirtschaftszone, auf dem Festlandssockel und auf hoher See befindlichen Teils
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