FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.07.2004
4 K 105/02
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;

Steuersatz für den Verkauf von Süßigkeiten und Getränke im Foyer eines Filmtheaters

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.07.2004 - Aktenzeichen 4 K 105/02

DRsp Nr. 2005/12141

Steuersatz für den Verkauf von Süßigkeiten und Getränke im Foyer eines Filmtheaters

Verkauft der Betreiber eines Filmtheaters im Foyer, das erst nach Entwerten der Eintrittskarten betreten werden kann, Süßigkeiten und Getränke, unterliegen die insoweit erzielten Umsätze dem Regelsteuersatz, wenn Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten warden.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), im Anschluss an eine Außenprüfung die Entgelte, die die Klägerin (Klin.) im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken erzielt hat, nicht wie von der Klin. erklärt, mit dem ermäßigten Steuersatz, sondern mit dem Regelsteuersatz erfasst hat.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: