FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.11.2011
4 K 1497/06
Normen:
UStG 1999 § 3 Abs. 1b Nr. 1; UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 2;

Überführung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in ein Sonderbetriebsvermögen als unentgeltliche Wertabgabe

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen 4 K 1497/06

DRsp Nr. 2012/9820

Überführung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in ein Sonderbetriebsvermögen als unentgeltliche Wertabgabe

1. Werden sämtliche Gegenstände des Sachanlagevermögens eines Einzelunternehmens nach der Gründung einer KG durch den bisherigen Einzelunternehmer in das Sonderbetriebsvermögen der KG überführt, unterliegt die denknotwendig zuvor erfolgte Entnahme in das Privatvermögen gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG 1999 der Umsatzsteuer. 2. Der als Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG maßgebende Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten für den entnommenen Gegenstand ist der (übliche) Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Entnahme, also der Preis in Gestalt der Wiederbeschaffungskosten. Dieser umfasst im Falle der Anschaffung den Einkaufspreis des Gegenstandes abzüglich der bis zum Zeitpunkt des Umsatzes angefallenen AfA zuzüglich erhaltener Fördermittel und gewährter Sonderabschreibungen. 3. Durch die Änderung einer nicht fehlerhaften Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG lassen sich tatsächliche Vorgänge wie die Einlage oder auch Entnahme von Wirtschaftsgütern nicht rückgängig machen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG 1999 § 3 Abs. 1b Nr. 1; UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 2;

Tatbestand