FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.08.2005
4 K 120/03
Normen:
UStG § 24 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1986

Umsätze eines Hofladens unterfallen nur dann der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG, wenn der Anteil zugekaufter Produkte geringfügig ist

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen 4 K 120/03

DRsp Nr. 2005/15967

Umsätze eines Hofladens unterfallen nur dann der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG, wenn der Anteil zugekaufter Produkte geringfügig ist

Verkauft der Betreiber einer Baumschule in einem Hofladen oder einer ähnlichen Verkaufseinrichtung neben selbst erzeugten auch landwirtschaftliche Produkte anderer Landwirte, unterliegen die insoweit erzielten Umsätze allenfalls dann der Umsatzsteuerpauschalierung des § 24 UStG, wenn der Verkauf zugekaufter Produkte geringfügig ist. Dies ist zumindest dann nicht der Fall, wenn der auf die Fremdprodukte entfallende Umsatz über 20 % des Gesamtumsatzes des Unternehmers und ca. 40 % des Ladenumsatzes ausmacht.

Normenkette:

UStG § 24 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), im Anschluss an eine bei dem Kläger durchgeführte Außenprüfung dem Kläger zu Recht für einen Teil seiner Umsätze die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versagt und sie der Regelbesteuerung unterworfen hat.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: