BFH - Urteil vom 18.11.2021
V R 38/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; FGO § 136 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 662
BFH/NV 2022, 548
DB 2022, 1552
DStR 2022, 547
DStRE 2022, 439
MMR 2022, 659
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 13.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1565/18

Umsatzbesteuerung von Vermietungen von virtuellem Land im Rahmen eines Online-SpielsUmtausch von Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel

BFH, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen V R 38/19

DRsp Nr. 2022/4409

Umsatzbesteuerung von "Vermietungen" von virtuellem Land im Rahmen eines Online-Spiels Umtausch von Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel

Im Gegensatz zur spielinternen "Vermietung" von virtuellem Land bei einem Online-Spiel begründet der Umtausch einer Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel (im Streitfall über eine von der Spielbetreiberin verwaltete Börse) eine steuerbare Leistung.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.08.2019 – 8 K 1565/18 aufgehoben, soweit es die Klage wegen Umsatzsteuer 2014 bis 2016 abweist; die Bescheide für Umsatzsteuer 2014 vom 13.03.2017, für Umsatzsteuer 2015 vom 04.05.2017 und für Umsatzsteuer 2016 vom 20.09.2017, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2018 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer jeweils auf 0 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen der Beklagte zu 60 % und der Kläger zu 40 %.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; FGO § 136 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wendet sich gegen die Umsatzbesteuerung der von ihm getätigten "Vermietungen" von virtuellem Land im Rahmen des Programms A in den Jahren 2013 bis 2016 (Streitjahre).