BFH vom 06.09.1994
V R 46/92

Umsatzsteuer für Mitgliedsbeiträge (§ 10 UStG)

BFH, vom 06.09.1994 - Aktenzeichen V R 46/92

DRsp Nr. 1997/8484

Umsatzsteuer für Mitgliedsbeiträge (§ 10 UStG)

Erbringt ein Haus- und Grundbesitzverein steuerpflichtige Leistungen durch Rechtsberatung und Prozeßvertretung seiner Mitglieder gegen ein nicht kostendeckendes Sonderentgelt, so ist der zur Kostendeckung erforderliche Teil der Mitgliedsbeiträge kein weiteres Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 UStG 1973/1980. Seit Inkrafttreten des § 10 Abs. 4 und 5 UStG 1980 werden die Umsätze in diesem Fall aber nach den Kosten bemessen.