FG Hessen - Beschluss vom 17.04.2007
6 V 2655/06
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a § 9 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 ;

Umsatzsteuer; Nutzungsvertrag; Umsatzsteuer; Grundstück; Unternehmer; Bruchteilsgemeinschaft; Option; Rechtsnachfolge; Konkludentes Handeln - Ausübung des Optionsrechtes bei übertragenen Grundstücken durch schlüssiges Verhalten

FG Hessen, Beschluss vom 17.04.2007 - Aktenzeichen 6 V 2655/06

DRsp Nr. 2007/13339

Umsatzsteuer; Nutzungsvertrag; Umsatzsteuer; Grundstück; Unternehmer; Bruchteilsgemeinschaft; Option; Rechtsnachfolge; Konkludentes Handeln - Ausübung des Optionsrechtes bei übertragenen Grundstücken durch schlüssiges Verhalten

1. Bei der Veräußerung verpachteter Gewerbeimmobilien unter Fortführung des Pachtvertrages durch den Erwerber liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. 2. Die Veräußerung eines von mehreren Mietgrundstücken mit den Mietverträgen stellt regelmäßig die Veräußerung eines gesondert geführten Betriebes (Teilbetriebs) dar. 3. Bei Vorliegen einer Teilbetriebsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG tritt der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers hinsichtlich eines ausgeübten Optionsrechts nach § 9 Abs. 1 UStG ein. 4. Verlangt der Rechtsnachfolger in Kenntnis des Nutzungsvertrages und damit auch in Kenntnis der Optionsausübung die Überweisung des Mietzinses zuzüglich der Umsatzsteuer ist darin eine Option zur Umsatzsteuerpflicht durch schlüssiges Verhalten zu sehen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a § 9 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) die Einnahmen der Antragstellerin aus einem Nutzungsvertrag mit der - ehemaligen - A GmbH zu Recht der Umsatzsteuer unterworfen hat.