FG Niedersachsen - Urteil vom 30.11.2000
5 K 62/98
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3;
Fundstellen:
EFG 2001, 316

Umsatzsteuer; Unternehmer; Domizilgesellschaft - Domizilgesellschaft als inländische Unternehmerin.

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2000 - Aktenzeichen 5 K 62/98

DRsp Nr. 2001/2325

Umsatzsteuer; Unternehmer; Domizilgesellschaft - Domizilgesellschaft als inländische Unternehmerin.

1. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit des Unternehmers kommt es dabei nicht an. 2. Auch nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse sind als Unternehmer denkbar, sofern sie Lieferungen und Leistungen erbringen. 3. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht der europäischen Gemeinschaft wirksam entstanden sind; insbesondere auch für sog. Domizilgesellschaften. 4. Die Unternehmereigenschaft einer Domizilgesellschaft richtet sich für das Inland ausschließlich danach, ob die Domizilgesellschaft hier Lieferungen und Leistungen erbracht hat. 5. Führt eine Domizilgesellschaft durch Personen, die nicht ihre Inhaber sind, Umsätze aus, ist sie Unternehmerin i.S.d. Gesetzes.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin Unternehmerin ist.