FG Nürnberg - Urteil vom 29.10.2013
2 K 755/11
Normen:
UStG § 4 Nr. 9b;

Umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt in Gutscheinfällen

FG Nürnberg, Urteil vom 29.10.2013 - Aktenzeichen 2 K 755/11

DRsp Nr. 2013/25036

Umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt in "Gutscheinfällen"

Die Einlösung von Werbegutscheinen in Form von Freimünzungen führt zu umsatzsteuerbaren Erlösen eines Geldspielgerätebetreibers.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9b;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einlösung von Werbegutscheinen in Form von Freimünzungen zu umsatzsteuerbaren Erlösen des Geldspielgerätebetreibers führt, oder ob dieser damit lediglich unentgeltliche sonstige Leistungen erbringt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Die Klägerin betreibt mehrere Spielhallen, in denen auch Geldspielgeräte stehen. Die Umsätze versteuert sie nach vereinbarten Entgelten.