FG Hessen - Urteil vom 01.11.2017
6 K 1667/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst c;
Fundstellen:
DStRE 2019, 105

Umsatzsteuerfreiheit; Bewilligung; Dienstbarkeit

FG Hessen, Urteil vom 01.11.2017 - Aktenzeichen 6 K 1667/16

DRsp Nr. 2018/1114

Umsatzsteuerfreiheit; Bewilligung; Dienstbarkeit

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 03.08.2016 wird die Umsatzsteuer 2006 von bisher xxx Euro um 220.689,60 Euro auf xxx Euro herabgesetzt.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in dieser Höhe geleistet hat.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst c;

Tatbestand