FG Hessen - Urteil vom 22.03.2010
6 K 1930/09
Normen:
UStG § 4 Nr. 8;
Fundstellen:
EFG 2010, 1364

Umsatzsteuerfreiheit eine Vermögensverwaltung, die den An- und Verkauf von Wertpapieren einschließt; Steuerfreiheit; bankmäßige Vermögensverwaltung; Portfolioverwaltung; Vermittlung; Wertpapier; Einheitliche Leistung

FG Hessen, Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen 6 K 1930/09

DRsp Nr. 2010/11650

Umsatzsteuerfreiheit eine Vermögensverwaltung, die den An- und Verkauf von Wertpapieren einschließt; Steuerfreiheit; bankmäßige Vermögensverwaltung; Portfolioverwaltung; Vermittlung; Wertpapier; Einheitliche Leistung

1. Die über eine über die depotmäßige Verwahrung hinausgehende aktive Verwaltung eines Anlageportfolios (das laufende, unter Ausnutzung von relevanten Informationen und Fachkenntnissen gesteuerte Umschichten des Portfolios zum Zwecke der Wert- und Ertragssteigerung) gegen Zahlung einer Pauschalvergütung, die die Vermögensverwaltung und den An- und Verkauf der Wertpapiere abdeckt, stellt umsatzsteuerlich eine einheitliche nicht aufteilbare Vermittlungsleistung in Form eines steuerfreien Umsatzes "im Geschäft mit Wertpapieren" (§ 4 Nr. 8 lit. e UStG) bzw. "im Geschäft mit Forderungen" (§ 4 Nr. 8 lit. c UStG) dar. 2. Eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und die einzelnen Teilleistungen hinter dem Ganzen zurücktreten.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8;

Tatbestand: