BFH - Urteil vom 16.11.2016
XI R 35/14
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3;
Fundstellen:
BFHE 255, 561
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 25.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1222/12

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Abwicklung beleghaften Zahlungs- und Überweisungsverkehrs für ein Kreditinstitut

BFH, Urteil vom 16.11.2016 - Aktenzeichen XI R 35/14

DRsp Nr. 2017/1633

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Abwicklung beleghaften Zahlungs- und Überweisungsverkehrs für ein Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2014 1 K 1222/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen eines Kreditinstituts im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für andere Kreditinstitute gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als "Umsätze ... im Zahlungs- und Überweisungsverkehr" von der Umsatzsteuer befreit sind.