Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Dezember 2016
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob Pflanzenlieferungen als selbständige Leistungen anzusehen sind oder zusammen mit Bauleistungen des Gewerkes "Garten- und Landschaftsbau" eine einheitliche Leistung bilden.
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