Streitig ist die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die Abgabe von Deputatzigaretten.
Die Klägerin stellt Zigaretten her. Sie wendet ihren Arbeitnehmern und ihren Pensionären unentgeltlich Personalzigaretten zum privaten Verbrauch zu, sog. Deputate. Die Abgabe von Deputatzigaretten ist nach §
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