FG Baden-Württemberg, vom 17.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 337/05283
Umsatzsteuerliche Beurteilung einer von einem Reiseunternehmer angebotenen Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers eines Reisenden zum Abfahrtshafen als einheitliche Reiseleistung; Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer
BFH, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen XI R 18/09
DRsp Nr. 2012/6120
Umsatzsteuerliche Beurteilung einer von einem Reiseunternehmer angebotenen Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers eines Reisenden zum Abfahrtshafen als einheitliche Reiseleistung; Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer
1. Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers des Reisenden zum Abfahrtshafen ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1UStG eine einheitliche Reiseleistung.2. Wird der Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bewirkt und wird die Kreuzfahrtschiffsreise im Drittlandsgebiet erbracht, unterliegt (nur) der Bustransfer der Margenbesteuerung nach § 25UStG.3. Der Abzug von Vorsteuerbeträgen hinsichtlich des Bustransfers ist ausgeschlossen.