FG Sachsen - Urteil vom 06.11.2013
2 K 1198/13
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 14 Abs. 1; UStG § 14 Abs. 2; UStG § 14 Abs. 3; UStG § 14 Abs. 4; UStG § 14 Abs. 5 S. 1; EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 2;

Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen Insolvenz des Lieferanten aber nicht realisierter Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes Vorsteuerabzug aus gleistetem Vorschuss

FG Sachsen, Urteil vom 06.11.2013 - Aktenzeichen 2 K 1198/13

DRsp Nr. 2014/469

Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen Insolvenz des Lieferanten aber nicht realisierter Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes Vorsteuerabzug aus gleistetem Vorschuss

1. Schließt der Steuerpflichtige einen Kaufvertrag über ein noch zu lieferndes Blockheizkraftwerk ab, leistet er eine Anzahlung für das Blockheizkraftwerk und verpachtet er es bereits vor der Lieferung mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren an einen anderen Unternehmer, der als Anlagenbetreiber im Sinn des § 3 Nr. 2 EEG Lieferant der erzeugten Energie sein soll, so ist von einer nachhaltigen, die Unternehmereigenschaft begründenden wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen. Das gilt auch dann, wenn es wegen der späteren Insolvenz des Lieferanten nicht mehr zur Lieferung des Blockheizkraftwerks kommt.