Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Jahren 2008 bis 2010 unternehmerisch tätig war und ihr Getränkelieferungen an die Firma K GmbH (im folgenden K GmbH) in T zuzurechnen sind.
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