FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.09.2010
1 K 3016/08
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1463
MMR 2011, 314

Umsatzsteuerpflicht bei e-bay-Verkäufen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 1 K 3016/08

DRsp Nr. 2011/2587

Umsatzsteuerpflicht bei e-bay-Verkäufen

1. Wird die Internet-Auktionsplattform "e-bay" dazu genutzt, auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen (1.200 Verkäufe in drei Jahren) mit Liebhaberwert zu veräußern, unterliegen die Verkaufsentgelte der Umsatzsteuer. 2. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit lässt sich nicht deshalb verneinen, weil es an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen fehlt, wenn jeweils eigenständige und untereinander nicht in Beziehung stehende Sammlungen verkauft werden.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgenommene Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform "ebay" der Umsatzsteuer unterliegt.