Die Beklagte beauftragte die Klägerin im April 1982 mit der Demontage und Verschrottung eines vor Wilhelmshaven im Wasser schwimmenden, etwa 6.000 Tonnen schweren Mittelschiffswracks. Die Beklagte sollte im Bereich der vorgesehenen Schneidbrennarbeiten die Schlamm- und Ölreste aus dem Wrack beseitigen. Die Vergütung der Klägerin wurde pro verschrotteter Tonne mit 100,- DM - später rückwirkend mit 116,50 DM - zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Die Klägerin beauftragte die Firma VEM-GmbH (VEM) mit der Durchführung der Arbeiten. Diese erhielt als Entgelt 111,50 DM zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tonne. Die Firma VEM hatte die Verschrottungsarbeiten am 17. September 1982 bis zur Pontonhöhe beendet.
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