FG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.2021
1 K 2249/17 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 14a;

Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2021 - Aktenzeichen 1 K 2249/17 U

DRsp Nr. 2021/10978

Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom ... wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom ... dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer vermindert um ... auf ... festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.

Der Streitwert wird auf ... festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14a;

Tatbestand

Streitig ist die Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen, die in den Jahren 2014 und 2015 ohne ärztliche Verordnung von der Klägerin erbracht wurden.

Die Klägerin ist ein Gesundheitsdienstleister in der Physiotherapie ... in der Rechtsform einer .... Der Schwerpunkt liegt auf der gerätegestützten Physiotherapie; außerdem werden Massagen, manuelle Therapie sowie zahlreiche weitere Therapien angeboten. Die Klägerin ist zugelassener Partner aller Krankenkassen und bietet ... auch Therapien im Rahmen der Integrierten Versorgung, Rehabilitations-Sport sowie kommerzielle Leistungen zur Gesunderhaltung wie Fitness-Programme und Präventions-Kurse an. ....

a) b)