1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6. Dezember 2011 werden der Umsatzsteuerbescheid 2008, zuletzt vom 1. Juli 2011, sowie der Umsatzsteuerbescheid 2009, zuletzt vom 13. April 2012, dahin gehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2008 auf xx.xxx,xx Euro und die Umsatzsteuer 2009 auf xx.xxx,xx Euro herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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