FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 13.04.2004
1 K 277/00
Normen:
UStG § 18 Abs. 1, 2, 3, 4 ; UStDV § 59 § 60 § 61 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1486

Umsatzsteuerveranlagung; Abzugsverfahren; Vergütungsverfahren; Werklieferung; ausländischer Unternehmer; Umsatzsteuer 1997

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 13.04.2004 - Aktenzeichen 1 K 277/00

DRsp Nr. 2004/11010

Umsatzsteuerveranlagung; Abzugsverfahren; Vergütungsverfahren; Werklieferung; ausländischer Unternehmer; Umsatzsteuer 1997

1. Die Umsatzsteuerveranlagung (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) und das Vergütungsverfahren (§§ 59 ff. UStDV) schließen einander aus. Das Vergütungsverfahren ist u.a. durchzuführen, wenn der ausländische Unternehmer im Inland nur Umsätze ausgeführt hat, die dem Abzugsverfahren unterliegen (§§ 51 bis 56 UStDV). 2. Bei der Prüfung der Umsätze nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 UStDV sind die allgemeinen Grundsätze des Umsatzsteuerrechts (z.B. die Einheitlichkeit der Leistung) zu beachten. 3. Bei Werklieferungen eines ausländischen Unternehmers, der in einem Land der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist, an einen inländischen Unternehmer sind die Stoffe und Arbeitsmittel, die er zur Erstellung des Werkes ins Inland verbringt, dort anschafft oder - weil nicht bzw. nicht mehr benötigt - wieder rückführt, unselbständiger Teil der Werklieferung.

Normenkette:

UStG § 18 Abs. 1, 2, 3, 4 ; UStDV § 59 § 60 § 61 ;

Tatbestand: