BGH vom 21.10.1981
IVb ZR 605/80
Normen:
BGB § 1571 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)91c
FamRZ 1982, 28, 29, 30
FamRZ 1982, 28, 30
LSK-FamR/Hülsmann, § 1571 BGB LS 4
LSK-FamR/Hülsmann, § 1571 BGB LS 5

Unterhaltsanspruch des altersbedingt nicht mehr erwerbsfähigen Ehegatten

BGH, vom 21.10.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 605/80

DRsp Nr. 1994/4978

Unterhaltsanspruch des altersbedingt nicht mehr erwerbsfähigen Ehegatten

A. Die Vorschrift des § 1571 Nr. 1 BGB enthält keine Einschränkung des altersbedingten Unterhaltsanspruchs in dem Sinne, daß der wegen seines Alters nicht mehr erwerbsfähige Ehegatte zusätzlich aus ehebedingten Gründen unterhaltsbedürftig geworden sein müsse, etwa weil er im Hinblick auf die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht für eine Alterssicherung sorgen konnte. Der Unterhaltsanspruch knüpft vielmehr lediglich an die Voraussetzung an, daß von dem bedürftigen Ehegatten wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann. Insoweit wirkt der Grundsatz der Mitverantwortung der Ehegatten füreinander über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus fort. Die Mitverantwortung, die der leistungsfähige Ehepartner gegenüber dem Unterhaltsbedürftigen trägt, ist aber eine Folge der Eheschließung und des ehelichen Zusammenlebens, und sie ist unabhängig von dem Alter, in dem die Ehe geschlossen wurde.