BFH - Beschluss vom 20.12.2006
V B 55/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. f ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 985
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 10.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3739/02

USt: steuerfreie Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

BFH, Beschluss vom 20.12.2006 - Aktenzeichen V B 55/06

DRsp Nr. 2007/5138

USt: steuerfreie Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

1. Die Voraussetzungen einer steuerfreien "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" sind höchstrichterlich noch nicht geklärt. Die Rspr. des BFH zum Begriff der "Vermittlung" ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem EuGH.2. Die Revision kann auch teilweise zugelassen werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. f ;

Gründe:

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben Beschwerde sowohl wegen Umsatzsteuer 1993 bis 1996 als auch wegen Einkommensteuer 1993 bis 1996 eingelegt.

1. Erfolg hat die Beschwerde nur insoweit, als sie vom Kläger wegen Umsatzsteuer 1993 bis 1996 eingelegt worden ist.

Die Zulassung der Revision erfolgt insoweit gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur weiteren Klärung der Voraussetzungen für eine steuerfreie "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" nach § 4 Nr. 8 Buchst. f des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993 (vgl. dazu u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2002 V R 68/01, BFHE 200, 140, BStBl II 2003, 618).