BFH - Beschluss vom 17.12.2008
XI R 79/07
Normen:
32006L0112 Abschnitt 135 Abs. 1; UStG § 4;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 18.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 137/07

Vereinbarkeit einer nationalen Regelung über die ausschließliche Befreiung von bestimmten Rennwetten und Lotterien von der Steuer mit dem Gemeinschaftsrecht; Zulässigkeit der Einordnung von Geldspielautomaten als Glücksspiele i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i RL 2006/112/EG; Notwendigkeit der Befreiung einer Veranstaltung oder eines Betriebs von Glücksspielen und Glücksspielgeräten von der Mehrwertsteuer

BFH, Beschluss vom 17.12.2008 - Aktenzeichen XI R 79/07

DRsp Nr. 2009/4143

Vereinbarkeit einer nationalen Regelung über die ausschließliche Befreiung von bestimmten Rennwetten und Lotterien von der Steuer mit dem Gemeinschaftsrecht; Zulässigkeit der Einordnung von Geldspielautomaten als Glücksspiele i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i RL 2006/112/EG; Notwendigkeit der Befreiung einer Veranstaltung oder eines Betriebs von Glücksspielen und Glücksspielgeräten von der Mehrwertsteuer

Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind?

Normenkette:

32006L0112 Abschnitt 135 Abs. 1; UStG § 4;

Gründe:

I.

Sachverhalt: