FG Niedersachsen - Urteil vom 30.10.2014
16 K 5/14
Normen:
UStG § 2 Abs. 1;

Vertrauensschutz bei der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber einer als Unternehmer tätigen und zuvor unzutreffend als nicht selbständiges Organ angesehenen GmbH

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2014 - Aktenzeichen 16 K 5/14

DRsp Nr. 2016/548

Vertrauensschutz bei der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber einer als Unternehmer tätigen und zuvor unzutreffend als nicht selbständiges Organ angesehenen GmbH

Kein Vertrauensschutz hinsichtlich der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber einer als Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 UStG tätigen GmbH, die zuvor unzutreffend als nicht selbständiges Organ angesehen worden war.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Durch Beschluss des Amtsgerichts O. vom 29. Juni 2009 wurde über das Vermögen der WK. GmbH (GmbH) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Die GmbH war mit der Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen unternehmerisch tätig. Die dafür genutzten Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Einrichtungsgegenstände waren der GmbH seit 1949 durch laufend modifizierte Pachtverträge von einer WK. GmbH und Co. KG (KG) entgeltlich überlassen worden.

In der Zeit vor 2009 wurde im Einvernehmen der beteiligten Gesellschaften und des Beklagten angenommen, dass eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft bestehe, bei der die KG als Organträger der Steuerschuldner sei und demzufolge die GmbH nicht als Unternehmer anzusehen sei.