BGH - Urteil vom 03.06.1970
IV ZR 64/69
Normen:
BGB § 1381, § 1382 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 27
LSK-FamR/Hülsmann, § 1382 BGB LS 1
NJW 1970, 1600

Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz

BGH, Urteil vom 03.06.1970 - Aktenzeichen IV ZR 64/69

DRsp Nr. 1994/5802

Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz

A. Der Schuldner kann die volle Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen einer dadurch eintretenden Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz nur verweigern, wenn auch eine Herabsetzung oder Stundung oder beides zusammen nicht genügen würde, um seiner wirtschaftlichen Lage ausreichend Rechnung zu tragen. B. Wegen einer durch die volle Befriedigung der Ausgleichsforderung eintretenden Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz kann der Ausgleichspflichtige die volle Befriedigung nur verweigern, wenn auch eine Herabsetzung oder Stundung oder beides zusammen nicht genügen würde, um seiner wirtschaftlichen Lage genügend Rechnung zu tragen.

Normenkette:

BGB § 1381, § 1382 ;
Fundstellen
LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 27
LSK-FamR/Hülsmann, § 1382 BGB LS 1
NJW 1970, 1600