BGH - Urteil vom 08.02.1984
IVb ZR 52/82
Normen:
BGB § 1602 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)312a-b
FamRZ 1984, 470
LSK-FamR/Hannemann, § 1602 BGB LS 43
NJW 1984, 2826
Rpfleger 1984, 233

Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des Barunterhalts wegen vorübergehenden Aufenthalts des unterhaltsberechtigten Kindes bei dem unterhaltsverpflichteten Elternteil

BGH, Urteil vom 08.02.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 52/82

DRsp Nr. 1994/4543

Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des Barunterhalts wegen vorübergehenden Aufenthalts des unterhaltsberechtigten Kindes bei dem unterhaltsverpflichteten Elternteil

»a) Zur Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen. b) Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Kind in Ausübung seines Umgangsrechts während der Ferien für einige Wochen bei sich hat und versorgt, so berechtigt ihn das im Regelfall nicht zu einer Kürzung des von ihm zu zahlenden Barunterhalts.«

Normenkette:

BGB § 1602 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts G. vom 10. Juni 1977 geschieden. Aus ihrer Ehe sind die Kinder N. und M., geboren in den Jahren 1968 und 1973, hervorgegangen. In der mündlichen Verhandlung vom 10. Juni 1977, auf die die Ehe geschieden wurde, schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, der u.a. die folgenden Regelungen enthält:

"1. Beide Parteien verpflichten sich, einen gleichlautenden Antrag an das Vormundschaftsgericht zu richten, daß der Beklagten das alleinige Sorgerecht über die beiden ehelichen Kinder N. und M. übertragen wird.

2. Das Besuchsrecht soll großzügig gehandhabt werden. In den Sommerferien sollen sich die Kinder jeweils eine Hälfte der Ferien bei einer der Parteien aufhalten.