Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L145, S.1) in der Fassungder Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 (ABl. L102, S.18) Art. 17 Abs. 1 ; UStG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV Beilage 2004, 225
DB 2004, 1080
DStRE 2004, 772
EWS 2004, 330
EuZW 2004, 474
GmbHR 2004, 818
IStR 2004, 646
NJW 2004, 3098
Vorinstanzen:
BFH, vom 23.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen V R 84/99
Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Abzug der von einer Vorgründungsgesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck darin besteht, die für die Tätigkeit einer zu gründenden Aktiengesellschaft erforderlichen Mittel vorzubereiten) entrichteten Vorsteuer - Entgeltliche Übertragung der Gesamtheit dieser Mittel auf die Aktiengesellschaft nach deren Gründung - Nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Übertragung nach Ausübung der (in Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen) Wahl durch den betreffenden Mitgliedstaat
EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen Rs C-137/02
DRsp Nr. 2004/8424
Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Abzug der von einer Vorgründungsgesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck darin besteht, die für die Tätigkeit einer zu gründenden Aktiengesellschaft erforderlichen Mittel vorzubereiten) entrichteten Vorsteuer - Entgeltliche Übertragung der Gesamtheit dieser Mittel auf die Aktiengesellschaft nach deren Gründung - Nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Übertragung nach Ausübung der (in Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen) Wahl durch den betreffenden Mitgliedstaat
[Finanzamt Offenbach am Main-Land gegen Faxworld Vorgründungsgesellschaft Peter Hünninghausen und Wolfgang Klein GbR]
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