FG Köln - Urteil vom 03.11.2010
4 K 4262/08
Normen:
UStDV § 17a; UStDV § 17c Abs. 1; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1;

Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung

FG Köln, Urteil vom 03.11.2010 - Aktenzeichen 4 K 4262/08

DRsp Nr. 2011/2547

Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung

1. Die Nachweispflichten sind keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung. Die Regelungen des § 6a Abs. 3 und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat. 2. Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn trotz der Nichterfüllung aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.

Normenkette:

UStDV § 17a; UStDV § 17c Abs. 1; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine GmbH, wurde mit Vertrag vom 01.08.2002 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von gebrauchten und neuen Maschinen und Zubehörteilen.

Am 26.10.2006 begann das seinerzeit für die Klägerin zuständige Finanzamt (FA) B mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung für die Jahre 2004 und 2005 mit dem Prüfungsschwerpunkt "innergemeinschaftliche Lieferungen" (Umsatzsteuer-Sonderprü-fungsbericht vom 01.08.2007).