Die Klägerin, eine GmbH, wurde mit Vertrag vom 01.08.2002 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von gebrauchten und neuen Maschinen und Zubehörteilen.
Am 26.10.2006 begann das seinerzeit für die Klägerin zuständige Finanzamt (FA) B mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung für die Jahre 2004 und 2005 mit dem Prüfungsschwerpunkt "innergemeinschaftliche Lieferungen" (Umsatzsteuer-Sonderprü-fungsbericht vom 01.08.2007).
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