BGH - Urteil vom 23.09.1981
IVb ZR 590/80
Normen:
BGB § 1572 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)91a
FamRZ 1981, 1163
JZ 1981, 835
LSK-FamR/Hülsmann, § 1572 BGB LS 6
NJW 1982, 40

Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

BGH, Urteil vom 23.09.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 590/80

DRsp Nr. 1994/4994

Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

Nach dem Wortlaut des § 1572 BGB ist der Unterhaltsanspruch lediglich davon abhängig, daß die fehlende Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder anderer Gebrechen zum Zeitpunkt der Scheidung oder der übrigen in Nr. 2 bis 4 der Vorschrift angeführten Einsatzzeitpunkte gegeben war. Eine über diesen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hinausgehende Verbindung zwischen der Ehe und der Krankheit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten, insbesondere eine kausale Verknüpfung, wird darin nicht gefordert. Sie ergibt sich auch weder aus der Entstehungsgeschichte noch aus dem Regelungszusammenhang der Vorschrift.

Normenkette:

BGB § 1572 ;
Fundstellen
DRsp I(166)91a
FamRZ 1981, 1163
JZ 1981, 835
LSK-FamR/Hülsmann, § 1572 BGB LS 6
NJW 1982, 40