Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Berichtigung eines Vorsteuerabzugs im Jahr 2012 (Streitjahr).
1. Der Kläger war zunächst Einzelunternehmer unter der Firma Kl Werkzeuge e.K. (Handelsregister des Amtsgerichts --AG-- X, HRA xxx). Das Einzelunternehmen wurde zum 1. Januar 2013 in eine K Werkzeuge GmbH (nachfolgend: GmbH, Amtsgericht --AG-- X,
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