EuGH - Urteil vom 01.07.2021
C-521/19
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 73; RL 2006/112/EG Art. 78; RL 2006/112/EG Art. 178; RL 2006/112/EG Art. 220; RL 2006/112/EG Art. 226;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerprüfung - Erbringung von Dienstleistungen aufgrund einer Tätigkeit als Vermittler von Künstlern - Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze - Bei der Steuerverwaltung nicht erklärte Umsätze, über die keine Rechnung ausgestellt wurde - Betrug - Rekonstruktion der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer - Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer - Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die rekonstruierte Steuerbemessungsgrundlage

EuGH, Urteil vom 01.07.2021 - Aktenzeichen C-521/19

DRsp Nr. 2021/15200

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Steuerprüfung – Erbringung von Dienstleistungen aufgrund einer Tätigkeit als Vermittler von Künstlern – Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze – Bei der Steuerverwaltung nicht erklärte Umsätze, über die keine Rechnung ausgestellt wurde – Betrug – Rekonstruktion der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer – Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer – Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die rekonstruierte Steuerbemessungsgrundlage