FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.10.2003
4 K 4/02
Normen:
InsO § 94 ; InsO § 95 ; InsO § 96 ; UStG § 15 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 460

Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit bestehenden Steuerforderung verrechenbar

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.10.2003 - Aktenzeichen 4 K 4/02

DRsp Nr. 2004/281

Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit bestehenden Steuerforderung verrechenbar

Die Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann mit zur Zeit der Insolvenzeröffnung bestehenden Steuerforderungen (Insolvenz-forderungen) aufgerechnet werden

Normenkette:

InsO § 94 ; InsO § 95 ; InsO § 96 ; UStG § 15 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt, das Guthaben aus der Voranmeldung zur Umsatzsteuer für den Monat August 2000 zu Recht teilweise mit rückständiger Umsatzsteuer der Klägerin (Klin.), der Firma X GmbH, für das Jahr 1999 sowie der Voranmeldung für den Monat April 2000 aufgerechnet hat.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: