BFH - Urteil vom 28.11.2002
V R 51/01
Normen:
UStG (1993) § 3 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 515
DStR 2003, 775

Vorsteuerabzug

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen V R 51/01

DRsp Nr. 2003/3114

Vorsteuerabzug

Wegen der zeitgleichen Entstehung von Steueranspruch und des Vorsteuerabzugsanspruchs muss sich der Unternehmer sofort entscheiden, für welche Ausgangsumsätze er die empfangenen Eingangsleistungen verwenden will. Ohne die Sofortentscheidung des Unternehmers über die beabsichtigten Verwendungsumsätze kann der Vorsteuerabzugsanspruch dem Grunde und der Höhe nach nicht beurteilt werden.

Normenkette:

UStG (1993) § 3 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: