1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, in welchem Umfang der Kläger für die Insolvenzmasse zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus einer von ihm als vorläufigem Insolvenzverwalter erstellten Vergütungsrechnung berechtigt ist.
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