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1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob das Finanzamt (FA) den teilweisen Vorsteuerabzug aus den Umbaukosten für ein Gebäude in P zu Recht versagt hat.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine im Jahr 2001 gegründete GmbH mit Sitz in Wien, Österreich. In T hat die Antragstellerin am 18. Februar 2003 eine Zweigniederlassung angemeldet. Unternehmensgegenstand ist Marketing, Consulting, Werbung sowie die Übernahme von Handelsvertretungen.
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