FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.03.2010
4 K 194/06
Normen:
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 3 S. 1; UStG § 15 Abs. 1, 2;

Vorsteuerabzug im Rahmen einer Olympiabewerbung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.03.2010 - Aktenzeichen 4 K 194/06

DRsp Nr. 2010/18647

Vorsteuerabzug im Rahmen einer Olympiabewerbung

Nachweis der Absicht einer Stadt, dass mit Eingangsumsätzen im Rahmen einer Bewerbung beim Nationalen Olympischen Komitee (NOK) um die Austragung von Olympischen Spielen eine unternehmerische Tätigkeit und nicht steuerfreie Ausgangsumsätze beabsichtigt sind.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 3 S. 1; UStG § 15 Abs. 1, 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist der Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung der Klägerin um die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe des Jahres 2012 streitig.