I. Die inzwischen im Handelsregister gelöschte K-GmbH, Klägerin und ursprüngliche Beschwerdeführerin (Klägerin), für die nunmehr ihr Liquidator das Verfahren betreibt, führte in den Streitjahren 1994 und 1995 industrielle Schweißarbeiten aus. Sie machte aus Rechnungen über ... DM namentlich bezeichneter Firmen den Vorsteuerabzug geltend. Die Rechnungen waren mit Daten aus dem Jahr 1996 versehen. Die berechneten Leistungen wurden nach Angaben der Klägerin in den Streitjahren bar bezahlt.
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