FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2018
7 K 7157/15
Normen:
UStG § 27 Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2019, 828

Vorsteueraufteilung bei einer teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei vermieteten Immobilie bei der Umsatzsteuer; Rechtmäßige Optierung zur Steuerpflicht für die an eine GmbH für deren umsatzsteuerfreien Zwecke vermietete Teilfläche

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 7 K 7157/15

DRsp Nr. 2019/2288

Vorsteueraufteilung bei einer teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei vermieteten Immobilie bei der Umsatzsteuer; Rechtmäßige Optierung zur Steuerpflicht für die an eine GmbH für deren umsatzsteuerfreien Zwecke vermietete Teilfläche

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 29.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2007 um 24.145,46 € niedriger festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 29.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2008 um 31.877,70 € niedriger festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheid 2009 vom 29.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2009 um 21.993,15 € niedriger festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 03.06.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2011 um 2.777,93 € niedriger festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.