I. In der Hauptsache ist streitig, ob sich der Anspruch des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) aus einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) gegen den Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) als früheren Organträger richtet.
Der Antragsteller war ursprünglich an der E-GmbH beteiligt, die wiederum an der B-GmbH beteiligt war.
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