UStG § 2 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; UStG § 10 ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A l ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1873
Wasserverband; Bodenverband; Mitgliedsbeitrag; Grundbeitrag; Aufnahmegebühr; Umsatzsteuerpflicht; Maschinennutzung - Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen eines Wasser- und Bodenverbandes
FG Hessen, Beschluss vom 19.03.2004 - Aktenzeichen 6 V 2351/03
DRsp Nr. 2004/15710
Wasserverband; Bodenverband; Mitgliedsbeitrag; Grundbeitrag; Aufnahmegebühr; Umsatzsteuerpflicht; Maschinennutzung - Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen eines Wasser- und Bodenverbandes
Bei einem Wasser- und Bodenverband sind die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge als umsatzsteuerpflichtige Entgelte für die Leistungen des Verbandes anzusehen, wenn bereits durch Satzung und Gesetz ausdrücklich geregelt ist, dass die Beiträge ausschließlich als Entgelte für individuell den Mitgliedern des Verbandes zufließende Vorteile anzusehen sind.
Normenkette:
UStG § 2 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; UStG § 10 ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A l ;
Tatbestand:
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