SchlHOLG - 09.11.1992 (15 UF 169/89) - DRsp Nr. 1994/13799
SchlHOLG, vom 09.11.1992 - Aktenzeichen 15 UF 169/89
DRsp Nr. 1994/13799
Wird ein Antrag auf laufende Unterhaltszahlungen im Revisionsverfahren beschränkt, ist nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht eine Erweiterung des Antrags nur für die Zukunft, nicht auch für die Vergangenheit möglich.