I. Der im Jahre 1950 geborene Ehemann (Antragsgegner) und die im Jahre 1951 geborene Ehefrau (Antragstellerin) schlossen am 14. Januar 1972 die Ehe, aus der ein im Jahre 1975 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 10. März 1977 vereinbarten die Parteien Gütertrennung. Am 17. Januar 1980 schlossen sie einen weiteren Vertrag, in dem sie - neben anderen Abreden für den Fall der Scheidung oder des Getrenntlebens - in Ziffer I folgendes notariell beurkunden ließen:
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