BFH - Urteil vom 26.06.2019
V R 8/19 (V R 51/16)
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3; MwStSystRL Art. 63 und 64;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 18.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 288/15

Zeitliche Zuordnung ratenweise gezahlter Vergütungen eines Spielevermittlers im Profi-Fußball

BFH, Urteil vom 26.06.2019 - Aktenzeichen V R 8/19 (V R 51/16)

DRsp Nr. 2019/12029

Zeitliche Zuordnung ratenweise gezahlter Vergütungen eines Spielevermittlers im Profi-Fußball

Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.08.2016 – 5 K 288/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3; MwStSystRL Art. 63 und 64;

Gründe

I.