BFH - Beschluss vom 12.10.2018
XI B 29/18
Normen:
AO § 233a; UStG § 14c Abs. 1 Satz 1; MwStSystRL Art. 203;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 3
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 22.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2046/16

Zinslauf hinsichtlich der Umsatzsteuer bei nachträglicher Korrektur des offenen Umsatzsteuerausweises

BFH, Beschluss vom 12.10.2018 - Aktenzeichen XI B 29/18

DRsp Nr. 2018/16954

Zinslauf hinsichtlich der Umsatzsteuer bei nachträglicher Korrektur des offenen Umsatzsteuerausweises

1. NV: § 233a AO sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zinsen vor. 2. NV: Einwendungen dagegen, dass ein Unternehmer die in einem Dokument offen ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 203 MwStSystRL geschuldet hat, können nicht im Verfahren wegen Zinsen zur Umsatzsteuer vorgebracht werden.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22. Februar 2018 6 K 2046/16 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 233a; UStG § 14c Abs. 1 Satz 1; MwStSystRL Art. 203;

Gründe

I.