FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.10.2003
6 K 2728/02
Normen:
AO § 122 Abs. 2 § 355 Abs. 1 ; UStG § 1 § 2 ;

Zugang eines Steuerbescheides; Zurechnung von Einnahmen aufgrund von Kontrollmitteilungen; Einkommensteuer 1998 und 1999 und Umsatzsteuer 1998

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.10.2003 - Aktenzeichen 6 K 2728/02

DRsp Nr. 2004/6795

Zugang eines Steuerbescheides; Zurechnung von Einnahmen aufgrund von Kontrollmitteilungen; Einkommensteuer 1998 und 1999 und Umsatzsteuer 1998

1. Es spricht gegen die spätere Behauptung der Klägers, Steuerbescheide nicht erhalten zu haben, wenn er zuvor ein Einspruchsverfahren wegen dieser Bescheide geführt und erst nach Zugang der für ihn negativen Einspruchsentscheidung erstmals den Nichterhalt der Bescheide behauptet hat. 2. Durch Kontrollmitteilungen bekannt gewordene Einnahmen des Klägers als Subunternehmer können ihm auch dann umsatzsteuerlich voll zugerechnet werden, wenn er die teilweise Leistungserbringung und Vereinnahmung durch seine Lebensgefährtin behauptet, aber nicht näher substantiiert und bewiesen hat.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 § 355 Abs. 1 ; UStG § 1 § 2 ;

Tatbestand: