BFH vom 27.04.1972
V R 50/69
Fundstellen:
BFHE 105, 305
BStBl II 1972, 557

BFH - 27.04.1972 (V R 50/69) - DRsp Nr. 1997/11043

BFH, vom 27.04.1972 - Aktenzeichen V R 50/69

DRsp Nr. 1997/11043

»Zur Frage der Abgrenzung der Vermietung von Grundstücken von der Beherbergung in Gaststätten nach § 4 Nr. 10a UStG 1951, § 38 UStDB 1951.«

I. Der Kläger (Steuerpflichtige) vermietet in einem ihm gehörenden Wohnhaus (5 Appartements) in S Ferienwohnungen. Während der Saison werden die Wohnungen an Kurgäste, außerhalb der Saison an andere Personen (Arbeiter, Elektroniker eines benachbarten Flugplatzes, Ehefrauen von stationär behandelten Patienten usw.) vermietet. Die Verträge mit den Letztgenannten (sog. Dauermietern) erstreckten sich durchweg auf 2 bis 6 Monate und erbrachten im Kalenderjahr 1967 Einnahmen in Höhe von 933 DM.

Das Finanzamt (FA) hat auch diese Umsätze zur Umsatzsteuer herangezogen. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen.