Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. April 2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Unternehmenszweck die Entwicklung des ehemaligen "X-Geländes" (Liegenschaft) an der Z–Straße in W ist.
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