FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.11.2015
4 K 81/13
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 2;

Zurechnung der durch Prostituierte generierten Umsätze in der zutreffend geschätzten Höhe umsatzsteuerlich zum Bordellbetreiber

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen 4 K 81/13

DRsp Nr. 2016/9891

Zurechnung der durch Prostituierte generierten Umsätze in der zutreffend geschätzten Höhe umsatzsteuerlich zum Bordellbetreiber

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist der Umfang des Unternehmens.